Menu

Antworten auf häufig gestellte Fragen

 

Was ist die Feuerstättenschau?

Hierbei wird jedes Gebäude eines Kehrbezirkes innerhalb von 7 Jahren 2 mal begangen. Zweck ist, das Gebäude in Hinsicht auf seine Feuerstätten durch Inaugenscheinnahme auf Feuer und Brandsicherheit zu prüfen. Weiterhin werden alle Feuerstätten hinsichtlich einer ausreichenden Luftversorgung geprüft. Zur Feuerstättenschau gehört der Erlass des Feuerstättenbescheides.

Was ist ein Feuerstättenbescheid?

Der Feuerstättenbescheid ermöglicht jedem Kunden sich einen Schornsteinfeger seiner Wahl für alle freien Tätigkeiten zu suchen. Er gibt dem Schornsteinfeger einen Überblick über die Art und Häufigkeit der auszuführenden Arbeiten in einem Gebäude.

Was sind freie Tätigkeiten?

Alle Tätigkeiten die nicht hoheitlich sind. Die freien Tätigkeiten sind das Messen und Überprüfen von Heizungsanlagen, das Fegen von Schornsteinen und die einmalige Beratung nach 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV).

Wer darf freie Tätigkeiten ausführen?

Mit Ausnahme der Messung dürfen freie Schornsteinfegerarbeiten nur von Schornsteinfegermeistern ausgeführt werden, die in die Anlage A der Handwerksrolle eingetragen und beim Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAfA) gemeldet sind.

Messungen nach 1. BImSchV dürfen auch von Fachhandwerkern durchgeführt werden, welche über die erforderlichen Nachweise verfügen müssen.

Die Überwachung, ob der Beauftragte alle erforderlichen Genehmigungen und Eintragungen besitzt, obliegt allein dem Eigentümer.

Wie oft muss ein Schornstein gefegt werden?

Dies ist in der Kehr und Überprüfungsordnung, Anlage 1 beschrieben. Hier hat der Gesetzgeber für alle Nutzungsarten die Anzahl der Kehrungen und Überprüfungen festgelegt.

Mein Ofen wird das ganze Jahr nicht benutzt, muss der Schornsteinfeger auch dann kommen?

Hier sagt die Anlage 1 klar aus, dass betriebsbereite, jedoch dauernd unbenutzte Feuerstätten, einmal im Kalenderjahr überprüft werden müssen.

Was ist ein Feinstaubfilter und wozu braucht ihn mein Ofen?

Auch für Öfen gelten Grenzwerte die in der 1. BImSchV festgelegt sind. Bei neuen Öfen muss der Hersteller die Einhaltung dieser Grenzwerte bescheinigen, nur bei alten Feuerstätten ist dies meist nicht mehr möglich. Zur Einhaltung dieser Grenzwerte und dem damit verbundenen Weiterbetrieb gibt es zwei Möglichkeiten.

Zum einen über eine Messung durch den Schornsteinfeger bei der geprüft wird, ob alle Grenzwerte eingehalten werden. Zum andern über den Einbau eines Feinstaubfilters. Dieser filtert alle nicht zugelassenden Stoffe aus den Abgasen heraus.

Wann brauche ich den Filter oder die Messung?

Im Rahmen der Typprüfung bekommt jeder Eigentümer eines Ofens die Frist für die Einhaltung der Grenzwerte (Feinstaubfiltereinbau bzw. Messung) genannt .Dies liegt je nach Alter des Ofens zwischen 2014 und 2024. Grundöfen, Herde und Anlagen zur Warmwassererzeugung sind von der Nachrüstung befreit.

Wo wird der Filter eingebaut und was kostet er?

Die gängigsten Orte für den Einbau von Filtern liegen im Abgasrohr oder an der Schornsteinmündung. Da sich der Markt aus meiner Sicht derzeit selber noch in der Testphase befindet kann ich mich nicht über einzelne Hersteller oder Systeme äußern. Auch die hierfür verlangten Preise befinden sich im Moment auf einem Nieveau auf dem sie sich hoffentlich nicht halten werden.

Warum passen ein Ofen und eine Dunsthaube nur selten zusammen in ein Haus?

Meistens sind Häuser so gebaut, dass ungewollt keine Luft herein oder hinaus kann. Der Ofen verbraucht aber Raumluft damit der Brennstoff in ihm vollständig verbrennt. Was also an Abgasen das Haus verlässt, muss an Luft dem Haus wieder zugeführt werden.

Wenn zu diesen, ohnehin schwierigen Luftverhältnissen, nun noch eine Dunsthaube an die Außenwand angeschlossen wird, die in einer Stunde bis zu 1000m³ Raumluft vom inneren des Hauses nach draußen leitet, ist keine Verbrennungsluft mehr übrig. Durch den Luftmangel entstehen giftiger Gase, die sich im Haus ausbreiten. Die Gefahr besteht auch bei Öfen mit Außenluftanschluss und auch bei raumluftunabhängigen Öfen.

Wie kann ich meine Dunsthaube behalten und mir trotzdem einen Ofen hinstellen?

Dazu gibt es 3 Standartlösungen. Am einfachsten ist es, die Dunsthaube von Abluft auf Umluft umzustellen. Als zweite Möglichkeit kann ein Fenster mit einem Fensterschutzschalter ausgerüstet werden. Dies bedeutet dass die Haube erst angeht wenn das Fenster mit dem Schalter geöffnet wird. Die dritte Möglichkeit ist es durch eine Messung „4 Pascaltest“ nachweisen zu lassen, dass Ofen und Haube sich gegenseitig nicht beeinflussen.

Ihr Schornsteinfegermeister
Sebastian Bock

 

Copyright
© Schornsteinfeger Bock
Datenschutz/Impressum | Login
Benutzername:
User-Login
Ihr E-Mail
*